Der Teilverkauf ist ein relativ neues Modell der Immobilienverrentung. Viele verschiedene Quellen im Internet schreiben über dieses Modell. Es gibt viel Lob, aber ebenso Kritik. Doch diese Kritik ist häufig mit Unwissen verbunden. Es gibt viele Irrtümer auf dem Feld der Immobilienverrentung. Wir möchten unsere Kunden und Kundinnen hierzu aufklären, damit diese eine fundierte Entscheidung treffen können.
Falsch. Lediglich die Höhe der Nutzungsgebühr ist für 10 Jahre fixiert. Der Vertrag wird grundsätzlich auf unbestimmte Zeit vereinbart und läuft somit lebenslang.
Falsch. Beim Teilverkauf handelt es sich um ein entgeltliches Fruchtgenussrecht. Dieses Recht ist so geschützt, als wäre es erstrangig eingetragen. Eine Verwertung der Finanzierungsgrundpfandrechte darf nur dann erfolgen, wenn nachhaltig keine Nutzungsgebühr an uns entrichtet wird.
Falsch. Engel & Völkers LiquidHome beteiligt sich an der Wertsteigerung von Renovierungsmaßnahmen, die Sie an Ihrer Immobilie vornehmen. In unserem Modell zur Finanzierung von Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen setzen wir bewusst keine maximale Obergrenze für die Kosten fest. Wir umfassen Maßnahmen jeglicher Art, solange diese dem Ziel der Wertsteigerung Ihrer Immobilie dienen. Dabei geben wir Ihnen die Flexibilität, zu entscheiden, ob und wann diese Maßnahmen umgesetzt werden. Sollten Sie innerhalb eines Jahres beschließen, von den geplanten Sanierungen oder Renovierungen Abstand zu nehmen, können Sie dies problemlos tun.
Unser Modell zeichnet sich durch seine Unkompliziertheit und Flexibilität aus: Sie haben die Kontrolle darüber, ob die geplanten Maßnahmen durchgeführt werden, was genau umgesetzt wird und zu welchem Zeitpunkt. Wir beteiligen uns finanziell in Höhe unseres jeweiligen Anteils an der Immobilie und dies unabhängig von etwaigen staatlichen Förderungen.
Falsch. Es besteht kein Vorkaufsrecht für Engel & Völkers LiquidHome. Wenn Sie sich dazu entscheiden einen Gesamtverkauf anzustoßen, werden wir mit Ihnen gemeinsam diesen Verkauf durchführen. Hier profitieren Sie von dem E&V Immobiliennetzwerk.
Falsch. Sie können jederzeit einen Gesamtverkauf oder einen Rückkauf Ihrer Immobilie anstoßen. Dieser erfolgt immer zum aktuellen Marktwert, der mittels eines neuen Gutachtens erstellt wird. Die Kosten hierfür übernimmt Engel & Völkers LiquidHome.
Nein. Das im Grundbuch eingetragene, entgeltlich gewährte Fruchtgenussrecht sichert Sie vollständig gegen alle erdenklichen Risiken des Miteigentümers ab.
Falsch. Das Fruchtgenussrecht ähnelt dem Wohnrecht in einigen Punkten. Anders als bei einem Wohnrecht kann die Immobilie mit einem eingetragenen Fruchtgenussrecht allerdings weitervermietet werden. Die generierten Mieteinnahmen daraus können Sie allein für sich beanspruchen.
Falsch. Engel & Völkers LiquidHome sieht zu keinem Zeitpunkt vor, Ihre Immobilie zu übernehmen. Sie können entscheiden, ob und wann Sie die gesamte Immobilie verkaufen möchten.
Falsch. Sollte sich noch eine Restschuld auf Ihrer Immobilie befinden, ist dies kein Problem. Der Kredit Ihrer Bank wird im Rahmen des Teilverkaufs abgelöst, d. h. die Restschuld wird von der Auszahlungssumme abgezogen und Sie erhalten die Differenz.
Falsch. Ihre Erben können weiterhin die verbleibenden Immobilienanteile erben. Außerdem können Ihre Erben die verkauften Anteile nach Ihrem Ableben mit dem vorrangigen Rückkaufsrecht zurückkaufen.
Falsch. Bei Engel & Völkers LiquidHome gibt es keine Renovierungsklausel. Bei vielen anderen Anbietern auf dem Markt jedoch schon. Diese Klausel von anderen Anbietern besagt, dass Sie als Eigentümer oder Eigentümerin bei einem späteren Gesamtverkauf gewisse Renovierungen bzw. Sanierungen vornehmen und die Kosten dafür selbst tragen müssen. Diese Klausel gibt es bei unseren Verträgen jedoch nicht.
Falsch. Engel & Völkers LiquidHome hebt sich mit jahrelanger Immobilienkompetenz von der Konkurrenz ab. Als Kunde oder Kundin profitieren Sie von 40 Jahren Erfahrung nicht nur beim Teilverkauf, sondern auch bei einem späteren Gesamtverkauf, da sich das E&V Netzwerk um den Verkauf kümmert und so einen aus Ihrer Sicht optimalen Preis erzielen kann.
Falsch. Durch das im Grundbuch eingetragene Fruchtgenussrecht bleiben Sie zu 100 % wirtschaftlicher Eigentümer oder Eigentümerin. Das bedeutet, dass Sie weiterhin die Entscheidungshoheit behalten und selbstständig über Ihre Immobilie verwalten. Engel & Völkers LiquidHome wird lediglich stiller Miteigentümer.
Falsch. Engel & Völkers LiquidHome beteiligt sich fortan durch Zahlung eines Zuschusses und entsprechend unseres Miteigentumsanteils an den „außergewöhnlichen Instandhaltungen“ (z. B. Dachsanierung, Erneuerung der Heizung und Elektroleitungen) und „außergewöhnlichen öffentlichen Lasten“ (z. B. Anlieger-, Erschließungs-, Umlegungs- und Ausgleichsbeträge). Soweit wir uns an „außerordentlichen öffentlichen Lasten“ und/oder „außergewöhnlichen Instandhaltungen“ beteiligen („Zuschuss“), erhöht sich die vereinbarte Nutzungsgebühr entsprechend.
Sie als Teilverkäufer haben zudem die Wahl, ob Sie „außerordentliche öffentliche Lasten“ oder „außergewöhnliche Instandhaltungen“ allein oder mit unserer Beteiligung tragen möchten. Entschließen Sie sich dazu, „außerordentliche öffentliche Lasten“ und/oder „außergewöhnliche Instandhaltungen“ allein auf eigene Kosten zu übernehmen bzw. durchzuführen, werden sie im Falle einer eingetretenen Wertsteigerung durch Gewährung des „Investitionsanteils“ aus dem Verkaufserlös beteiligt.
Der Teilverkauf spricht nicht die Menschen an, die problemlos einen Kredit von der Bank bekommen würden. Er richtet sich an Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen keinen Kredit bekommen können. Sei es, weil die Person zu alt ist oder aus anderen Bonitätsgründen. Für diese Kunden und Kundinnen gab es zuvor nur den Gesamtverkauf und den damit verbundenen Auszug aus der Immobilie. Für diese Menschen ist der Teilverkauf eine gelungene Lösung zur Liquiditätsbeschaffung.
Die Abwicklungsvergütung, die in den Kosten inbegriffen ist, ist die Gebühr, die Engel & Völkers LiquidHome für die spätere Abwicklung des Gesamtverkaufs berechnet. Die Abwicklungsvergütung beträgt 3 % bei einem Rückkauf und 5,5 % bei einem Verkauf an Dritte. Diese enthält bereits den Verkäuferanteil der Maklercourtage. Ohne Makler reduziert sich die Vergütung auf 3 %. Es kommen keine versteckten Kosten auf Sie zu. Mit dieser Gebühr werden die Kosten für ein neues Gutachten und die professionelle Vermarktung gedeckt. Dafür können Sie sicher sein, dass Sie von der jahrelangen Erfahrung der Engel & Völkers Immobilienwelt profitieren können. Wir werden in Ihrem Interesse immer den für Sie optimalen Preis für Ihre Immobilie verhandeln.
Fazit: Auch wir möchten, dass Sie sich vor dem Teilverkauf ausreichend informieren und so mit sicherem Gefühl die Partnerschaft mit Engel & Völkers LiquidHome eingehen. Doch wir möchten auch, dass Sie nicht von faktisch falschen Irrtümern abgeschreckt werden und sich so gegen den Teilverkauf entscheiden.
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Wenn Sie neugierig geworden sind und mehr Informationen über das Teilverkaufsmodell von Engel & Völkers LiquidHome erhalten möchten, können Sie uns ganz einfach kontaktieren.
Customer Care Team
Engel & Völkers Liquidhome