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Immobilien-Teilverkauf

Teilverkauf

Finanzielle Freiheit durch Teilverkauf der Immobilie


Wandeln Sie gebundenes Immobilienvermögen in freie Liquidität um und bleiben Sie zu 100 % wirtschaftlicher Eigentümer

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Ein Konzept, das mit Ihnen wächst

Was ist der Immobilien-Teilverkauf?


Sie haben Wünsche und Träume, die Sie sich am liebsten jetzt erfüllen möchten? Wir unterstützen Sie dabei und bieten Ihnen mit dem Immobilien-Teilverkauf für Einfamilien- oder Reihenhäuser die Möglichkeit, neue Liquidität zu schaffen. Engel & Völkers LiquidHome erwirbt bis zu 50 % Ihres Eigentums. Durch das im Grundbuch eingetragene Fruchtgenussrecht bleiben Sie zu 100 % wirtschaftlicher Eigentümer oder Eigentümerin.

Immobilien-Teilverkauf

So funktioniert es


Ersten Schritt eines erfolgreichen Immobilien Teilverkaufs.
Schritt 1

Gewünschte Auszahlungssumme festlegen

Je nach persönlicher Wunschauszahlung entscheidet der Eigentümer oder die Eigentümerin selbst, welcher Anteil verkauft werden soll. Bis zu 50 Prozent des Immobilienwertes können ausgezahlt werden – mindestens aber 100.000 Euro.

Zweiten Schritt in dem Prozess eines Immobilien Teilverkaufs bei Engel & Völkers LiquidHome.
Schritt 2

Wert der Immobilie durch Gutachten ermitteln

Ein neutrales und zertifiziertes Gutachten wird erstellt. Das erstellte Gutachten bildet die faire Grundlage für einen Immobilien-Teilverkauf.

Dritten Schritt eines erfolgreichen Immobilien Teilverkaufs.
Schritt 3

Immobilienanteil in freie Liquidität umwandeln

Der prozentual verkaufte Anteil basiert einerseits auf der Wunschauszahlungssumme und andererseits auf dem aktuellen Verkehrswert der Immobilie. Für das im Grundbuch eingetragene Fruchtgenussrecht wird ein monatliches Fruchtgenussgebühr, ähnlich einer anteiligen Miete, erhoben.

Vierten Schritt des Immobilien Teilverkaufs.
Schritt 4

Immobilie behalten und finanzielle Freiheit genießen

Das wirtschaftliche Eigentum bleibt nach wie vor bei dem Teilverkäufer oder der Teilverkäuferin. Ein Rückkauf des verkauften Anteils ist jederzeit zum aktuellen Verkehrswert möglich. Auch ein Gesamtverkauf an Dritte ist auf Wunsch des Teilverkäufers oder der Teilverkäuferin jederzeit möglich.

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Vom ersten Kunden zum Markenbotschafter


Die Erfolgsgeschichte von Christian Wolff und dem Immobilien-Teilverkauf von Engel & Völkers LiquidHome

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Engel & Völkers LiquidHome

Immobilien-Teilverkauf einfach erklärt


Ein sicherer und transparenter Prozess

Erste Schritte

1. Kontaktaufnahme

Nach einer ersten Kontaktaufnahme erstellen wir Ihnen gerne kostenlos ein indikatives und unverbindliches Angebot.

2. Klärung von Fragen

Nachdem Sie sich unser unverbindliches Angebot in Ruhe angeschaut haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich für alle Fragen und mit einer ausführlichen Beratung zur Seite.

Wie geht es weiter?

3. Erstellung eines Gutachtens

Die Ermittlung des aktuellen Verkehrswerts Ihrer Immobilie und die Erstellung des Gutachtens wird von einem neutralen Gutachter oder einer Gutachterin übernommen, die Kosten dafür tragen wir. Der ermittelte Wert bildet die Grundlage für das verbindliche Angebot.

4. Vorbereitung des Vertrags

Sobald Sie das finale Angebot bestätigt haben, beauftragen wir die abwickelnden Anwälte mit der Erstellung des Vertragsentwurfes und senden Ihnen diesen zur Prüfung zu.

5. Notartermin

Nach Klärung eventueller Verständnisfragen zusammen mit den Anwälten und der Unterzeichnung des Vertrages, suchen Sie ein Notariat zur Beglaubigung Ihrer Unterschrift auf.

Partnerschaft

6. Kaufpreis und Nutzungsgebühr

Nach Abwicklung des Vertrags und Erfüllung der Fälligkeitsvoraussetzungen wird der Kaufpreis an Sie ausgezahlt. Nach Erhalt der Kaufpreiszahlung erhält Engel & Völkers LiquidHome das vereinbarte monatliche Fruchtgenussgebühr.

7. Finanzielle Freiheit

Ob Auszahlung von Erben und Erbinnen, Renovierung oder Weltreise: Dank neuer Liquidität können Sie sich Ihre Wünsche erfüllen und mehr finanzielle Freiheit genießen.

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Vorteile mit Engel & Völkers LiquidHome

Ihre Vorteile auf einen Blick

Engel & Völkers LiquidHome
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Über 41 000 Personen haben bereits mit Engel & Völkers LiquidHome Kontakt aufgenommen, um mehr Informationen über den Immobilien-Teilverkauf zu erhalten.

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Erfahrungsberichte zum Immobilien-Teilverkauf

Was unsere Kunden über uns sagen

Wir können nur ein sehr positives Feedback für Engel & Völkers zum Teilverkauf geben. Vor allem die immer unter-stützende und hilfreiche Begleitung durch unseren Betreuer Herrn Paul Schadow…

Familie Weber-Schichtel

Tolles Unternehmen. Sehr organisierter Ablauf des Teilverkaufs. Pünktliche Zahlung und gute Betreuung. Ausführliche Beratung. Kann ich nur weiterempfehlen.

Sigmar S.

Vom Presale bis zur endgültigen Abwicklung habe ich mich immer bestens betreut und informiert gefühlt, herzlichen Dank. Ich kann diese Firma nur empfehlen.

Manfred D.

Der Haupteingang, zu dem Engel & Völkers Bürogebäude in der Hafencity.

Kontakt

Möchten Sie mehr erfahren?


Wenn Sie neugierig geworden sind und mehr Informationen über das Teilverkaufsmodell von Engel & Völkers LiquidHome erhalten möchten, können Sie uns ganz einfach kontaktieren.

Kontaktieren Sie uns

Häufige Fragen

Fragen und Antworten zum Immobilien-Teilverkauf


Ja! Engel & Völkers LiquidHome bietet Ihnen die Möglichkeit, genau den von Ihnen benötigten Betrag aus Ihrer Immobilie in Liquidität umzuwandeln. Allerdings muss der Auszahlungsbetrag mindestens 100.000 Euro betragen und darf nicht mehr als die Hälfte des Immobilienwerts ausmachen.

Bei Eigentümern und Eigentümerinnen 55+ völlig unbegrenzt! Die Laufzeit von Engel & Völkers LiquidHome richtet sich vollkommen nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Sie nutzen Ihre Immobilie genau so lange, wie Sie es möchten. Wir wollen und können auf die Nutzungsdauer keinerlei Einfluss nehmen! Bei jüngeren Eigentümern und Eigentümerinnen oder Fruchtgenussberechtigten sichert Engel & Völkers LiquidHome eine Mindestlaufzeit von 20 Jahren zu.

Ja! Engel & Völkers LiquidHome möchte Ihnen größtmögliche Flexibilität beim Teilverkauf ermöglichen. Sie oder eventuell Ihre Erben und Erbinnen können den an uns verkauften Anteil jederzeit zurückkaufen. Basis für den Kaufpreis ist dann erneut ein gutachterlich festgestellter Marktwert.

Nachdem Ihre Immobilie mittels eines Gutachtens bewertet wird, unterbreitet Engel & Völkers LiquidHome Ihnen ein Angebot zum Teilankauf. Für den Fall, dass Sie mit den angebotenen Konditionen einverstanden sind, wird Ihr Kundenberater bzw. Ihre Kundenberaterin von Engel & Völkers LiquidHome das Vertragswerk mit Ihnen abstimmen und ihnen mit ausreichend Vorlauf zukommen lassen. Vor der Beurkundung wird der Notar oder die Notarin Ihnen das komplette Vertragswerk mit ausreichend Vorlauf zukommen lassen. Sie haben dann selbstverständlich die Möglichkeit, dieses in Ruhe zu prüfen und hierfür ggf. auch eine (auf eigene Kosten) rechtliche und steuerliche Beratung heranzuziehen. Das Vertragswerk können Sie auch kostenfrei mit unserer Anwaltskanzlei besprechen und offene Fragen erläutern. Nach der Unterzeichnung wird der Kaufvertrag bei einem Notariat Ihrer Wahl beglaubigt und unsere Anwaltskanzlei mit der Abwicklung beauftragt. Diese holt etwaig erforderliche Verzichts- und Genehmigungserklärungen ein und stellt die Anträge an das Grundbuchamt auf Eintragung der Auflassungsvormerkung und der Grundschuld zur Finanzierung der Kaufpreiszahlung, sowie, nach erfolgter Kaufpreiszahlung, auf Eigentumsumschreibung am erworbenen Miteigentumsanteil durch die EV LiquidHome Beteiligungen GmbH & Co. KG und Eintragung des Fruchtgenussrechts zu Ihren Gunsten.

Bei dem Immobilien-Teilverkauf von Engel & Völkers LiquidHome handelt es sich nicht um einen Kredit: Sie verschulden sich also auch nicht, erhalten aber trotzdem freie Liquidität, um Ihre Wünsche zu erfüllen. Es handelt sich auch nicht um eine Leibrente: Sie sind weiterhin anteiliger Eigentümer oder anteilige Eigentümerin, Entscheidungen treffen Sie weitestgehend allein und Sie partizipieren auch zukünftig an einer möglichen Wertsteigerung Ihrer Immobilie. Im Vergleich zum Gesamtverkauf der Immobilie: Sie wohnen weiterhin in Ihren gewohnten 4 Wänden und Sie oder eventuell Ihre Erben und Erbinnen können den veräußerten Anteil darüber hinaus jederzeit zurückkaufen.


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