Sie denken über einen Teilverkauf nach, sind sich aber noch nicht sicher, ob Pro oder Contra für Sie überwiegen? Wir übernehmen diese Abwägung für Sie und helfen Ihnen, die richtige Entscheidung möglicherweise schneller treffen zu können.
Der Immobilien-Teilverkauf: mehr Eigenständigkeit, Flexibilität und Liquidität. Doch wie bei jedem Modell der Immobilienverrentung gibt es auch bei einem Teilverkauf gewisse Punkte, die Sie als Immobilieneigentümer für sich persönlich abwägen sollten. Wir möchten Sie transparent und ehrlich aufklären, um Ihnen die letztendliche Entscheidung leichter zu gestalten.
Der größte Vorteil besteht darin, dass Sie als Eigentümer Vermögen mit dem Teilverkauf aus Ihrer Immobilie freisetzen können und so über neu gewonnene freie Liquidität verfügen. Endlich können sich Ihre langersehnten Träume und Wünsche erfüllen, ohne dass sich an Ihrer Wohnsituation etwas ändern muss. Sie können dabei entscheiden, wie hoch der prozentuale Anteil Ihrer Immobilie ist, den Sie an uns verkaufen möchten. Maximal kann dieser 50 Prozent betragen.
Häufig stehen Menschen im hohen Alter vor dem Problem, dass es Ihnen nicht mehr möglich ist, einen Kredit von einer Bank zu erhalten. Unabhängig vom Alter können Menschen einen Teilverkauf durchführen und dadurch Ihren Lebensabend unbeschwerter gestalten.
Da Sie der alleinige wirtschaftliche Eigentümer bleiben, liegt die Entscheidungshoheit über die Immobilie und des Grundstücks bei Ihnen.
Das im Grundbuch eingetragene, entgeltlich gewährte Fruchtgenussrecht sichert Sie vollständig gegen alle erdenklichen Risiken des Miteigentümers ab. Das Fruchtgenussrecht räumt dem Eigentümer das Recht ein, weiterhin Nutzen aus der Immobilie zu ziehen, beispielsweise mittels einer Vermietung. Jegliche Mieteinnahmen gehen ausschließlich an Sie.
Dies verschafft Ihnen die Sicherheit, dass sich an Ihrer monatlichen Zahlung nichts ändert, egal wie das Zinsniveau sich entwickeln sollte.
Anders als bei einem Gesamtverkauf, partizipieren Sie bei einem Teilverkauf weiterhin an der Wertsteigerung der Immobilie. Sollten Sie also zu einem späteren Zeitpunkt Ihre Immobilie ganz verkaufen, profitieren Sie von dieser Wertsteigerung in Form des erzielten Verkaufspreises. Sie profitieren dabei auch von der über 40-jährigen Immobilienkompetenz des Engel & Völkers Netzwerks.
Mit dem Rückkaufsrecht können Sie sich, ebenso wie Ihre Erben, jederzeit dazu entscheiden, die verkauften Anteile Ihrer Immobilie zurückzuerwerben.
Engel & Völkers LiquidHome beteiligt sich an sämtlichen Maßnahmen, in jeglicher Höhe und unabhängig von staatlicher Förderung. Sollten Sie uns vorab mitteilen, dass Sie Renovierungen geplant haben, werden wir diese bei der Wertermittlung berücksichtigen.
Sollten sich die Erben nicht einig werden, kann hier der Teilverkauf zu einem Problemlöser werden. Beispielsweise kann eine Partei die andere Partei der Erbschaft mittels des Teilverkaufs ausbezahlen.
Im Falle dessen, dass Ihr Objekt noch mit einer Grundschuld belastet ist, kann diese im Zuge des Teilverkaufs abgelöst werden. Ebenso können Sie die Auszahlungssumme dazu nutzen, um eventuelle Darlehen bei einer Bank zu tilgen.
Im Gegenzug für das eingetragene Fruchtgenussrecht, wird eine monatliche Gebühr erhoben. Die Höhe der Nutzungsgebühr ist primär abhängig von der Höhe der Wunschauszahlungssumme.
Das Fruchtgenussrecht hat viele grundlegende Vorteile für den Eigentümer einer Immobilie. Während es bei einem Sterbefall automatisch bei dem Ehepartner bleibt, kann das Recht nicht an eventuelle Erben übertragen werden. Dies bedeutet, dass beim Ableben beider Ehepartner das Fruchtgenussrecht im Grundbuch erlischt.
Die Instandhaltungskosten für Ihre Immobilie übernehmen Sie weiterhin. Da Engel & Völkers LiquidHome lediglich ein stiller Miteigentümer ist, ändert sich für Sie nichts weiter. Alles bleibt wie gewohnt, was auch bedeutet, dass alle laufenden Kosten weiterhin von Ihnen getragen werden.
Wir beteiligen uns aber fortan durch Zahlung eines Zuschusses und entsprechend unseres Miteigentumsanteils an den „außergewöhnlichen Instandhaltungen“ (z. B. Dachsanierung, Erneuerung der Heizung und Elektroleitungen) und „außergewöhnlichen öffentlichen Lasten“ (z. B. Anlieger-, Erschließungs-, Umlegungs- und Ausgleichsbeträge). Soweit wir uns an „außerordentlichen öffentlichen Lasten“ und/oder „außergewöhnlichen Instandhaltungen“ beteiligen („Zuschuss“), erhöht sich die vereinbarte Nutzungsgebühr entsprechend.
Der Teilverkäufer hat zudem die Wahl, ob er „außerordentliche öffentliche Lasten“ oder „außergewöhnliche Instandhaltungen“ allein oder mit unserer Beteiligung tragen möchte. Entschließt sich der Teilverkäufer dazu, „außerordentliche öffentliche Lasten“ und/oder „außergewöhnliche Instandhaltungen“ allein auf eigene Kosten zu übernehmen bzw. durchzuführen, wird er im Falle einer eingetretenen Wertsteigerung durch Gewährung des „Investitionsanteils“ aus dem Verkaufserlös beteiligt.
Banken können Ihnen mitunter sehr gute Angebote für Kredite unterbreiten, die einen eventuell niedrigen Zinssatz aufweisen. Der Teilverkauf richtet sich an jene Menschen, für die ein Kredit aus verschiedenen Gründen keine Option ist, wie zum Beispiel Rentner oder Selbstständige. Unabhängig davon kann der Teilverkauf eine Lösung für eventuelle Erbengemeinschaften oder Scheidungsfälle sein.
Bei einem Vergleich mit einem anderen Modell der Immobilienverrentung, wie beispielsweise der Leibrente sehen Sie schnell, wieso der Teilverkauf eine bessere Alternative bietet:
Eine Umkehrhypothek ist auch ein attraktives Modell, das für Eigentümer infrage kommen könnte.
Auch wenn der Teilverkauf mit gewissen Punkten versehen ist, die einer persönlichen Abwägung bedürfen, überwiegen die Vorteile ganz offensichtlich. Der Teilverkauf bietet Eigentümern Flexibilität und Selbstbestimmtheit. Dabei ist dieser aber nicht mit einer stark anwachsenden Verschuldung verbunden und nicht an Dinge gebunden, die außerhalb der eigenen Kontrolle liegen, wie beispielsweise der Lebenserwartung.
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