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Immobilien-Teilverkauf


Wandeln Sie gebundenes Immobilienvermögen in freie Liquidität um und genießen Sie finanzielle Unabhängigkeit.

Immobilien-Teilverkauf

Immobilienbesitz war schon immer ein fundamentaler Teil des Vermögensaufbaus – und wird gleichzeitig immer wichtiger. Durch die äußerst niedrigen Zinsen erwirtschaften herkömmliche Finanzanlagen nur geringe Renditen, wobei im Kontrast dazu aus Immobilienvermögen durchaus neue Liquidität entstehen kann. Wer in seinen eigenen vier Wänden lebt, hat dank des kontinuierlich wachsenden Immobilienwerts mehr Möglichkeiten als je zuvor. Dieses vorhandene Vermögen ist allerdings „eingemauert“. Die selbst genutzte Immobilie kann so weder Wünsche noch das tägliche Leben finanzieren. Aus der eigengenutzten Immobilie liquide Mittel freizusetzen, war nicht immer möglich. Zur Wahl standen Ihnen nur Konsumverzicht oder gar der vollständige Verkauf der Immobilie. Beide Wahlmöglichkeiten erzwingen häufig eine Entscheidung, die nicht den Erhalt der Lebensqualität fördern. Um Ihre Lebenssituation zu verbessern und einen alternativen Entscheidungsweg zu bieten, hat Engel & Völkers LiquidHome den Teilverkauf entwickelt. Als ImmobilieneigentümerInnen erreichen Sie mit dem Teilverkauf eine neue finanzielle Freiheit und behalten Ihr Leben in den eigenen vier Wänden. Der Teilverkauf passt sich an die EigentümerInnen an, ob Träume erfüllt werden sollen oder das Haus umgebaut werden muss. In jedem Fall ist der Teilverkauf eine Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben im Eigenheim.

Inhaltsverzeichnis


Wie funktioniert der Immobilien-Teilverkauf?

Ein Immobilien-Teilverkauf ist die perfekte Lösung für alle EigentümerInnen eines Einfamilien- oder Reihenhauses, die Kapital aus ihrer Immobilie freisetzen möchten, ohne diese zu verlassen oder komplett verkaufen zu müssen. Bei Engel & Völkers LiquidHome können Sie als Hausbesitzer bzw. Hausbesitzerin bis zu 50 Prozent Ihres Eigentums verkaufen, dieses aber weiterhin wie gewohnt bewohnen und nutzen. Sie behalten sämtliche Nutzungsrechte und Freiheiten und erhalten darüber hinaus neues Kapital. Mit der Auszahlung des Kaufpreises nach Vertragsabschluss können Sie Ihre Rente aufbessern, größere Investitionen tätigen oder sich und Ihren Kindern lang gehegte Wünsche erfüllen. Im Gegenzug dafür zahlen Sie – je nach Auszahlungssumme – eine monatliche Fruchtgenussgebühr. Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus der möglichen zeitlichen Fixierung und dem Kaufpreis. Die Kosten für die Abwicklung werden von Engel & Völkers LiquidHome übernommen – dazu zählen unter anderem die Kosten für die Erstellung des Gutachtens, die Anwalt- & Notarkosten und die Grunderwerbsteuer. Das erspart Ihnen nicht nur unnötige Kosten, sondern auch viel Zeit.

Verkehrswert und Beteiligungsverhältnisse

Am Anfang eines Teilverkaufs steht immer die Ermittlung des Verkehrswerts Ihrer Immobilie durch ein unabhängig ausgestelltes Gutachten. Liegt der Verkehrswert Ihrer Immobilie über 200.000 Euro und sind keine wesentlichen weiteren Belastungen im Grundbuch eingetragen, steht dem Teilverkauf grundsätzlich nichts im Wege.

Sie als TeilverkäuferIn entscheiden, in welcher Höhe Liquidität aus der Immobilie durch den Teilverkauf freigesetzt werden soll. Bei dem Teilverkauf an Engel & Völkers LiquidHome sind dies mindestens 100.000 Euro und höchstens 50 % des zuvor ermittelten Verkehrswerts. Weitere Größenbeschränkungen bestehen nicht.

Aus dem Verhältnis zwischen Auszahlungswunsch und Verkehrswert ergeben sich die Anteilsverhältnisse, die Entscheidungshoheit verbleibt aber immer zu 100 % bei Ihnen als TeilverkäuferIn.

Entscheidungshoheit

Der Immobilien-Teilverkauf im Grundbuch

Der Immobilien-Teilverkauf wird – wie jede Immobilientransaktion – notariell beurkundet und im Grundbuch vollzogen. Dies geschieht in den im Grundbuch enthaltenen sogenannten Abteilungen des Grundbuchs und mit folgendem Inhalt:

In der Abteilung I werden die Eigentumsverhältnisse festgehalten. Nach dem Teilverkauf steht Engel & Völkers LiquidHome als zusätzlicher Eigentümer unter Angabe der Anteilsverhältnisse mit dem/der TeilverkäuferIn im Grundbuch.

In der Abteilung II werden Lasten und Beschränkungen an der Immobilie dokumentiert. Hier wird das Fruchtgenussrecht für den/die TeilverkäuferIn an seinem/ihrem verkauften Anteil im Hinblick auf den Teilverkauf eingetragen. Dieses Fruchtgenussrecht ermöglicht dem/der TeilverkäuferIn, die gesamte Immobilie auch zu vermieten und die Mieteinnahmen zu vereinnahmen. Der Fruchtgenuss steht im Kontext des Teilverkaufes an zweitem Rang. Das bedeutet, dass resultierend aus dem Teilverkauf keine anderen Rechte vor diesem Fruchtgenuss stehen. Diese Eintragung bietet Ihnen als TeilverkäuferIn damit größtmögliche Sicherheit.

In Abteilung III des Grundbuchs werden im Allgemeinen Grundschulden, Hypotheken oder Rentenschulden eingetragen. Zur Finanzierung des Teilankaufs arbeitet Engel & Völkers LiquidHome mit FinanzierungspartnerInnen zusammen, zu deren Gunsten eine Grundschuld auf dem Grundstück eingetragen wird.

Der Teilverkauf und das Fruchtgenussrecht

Der große Vorteil beim Teilverkauf mit Fruchtgenussrecht: Sie verkaufen bis zu 50 Prozent Ihrer Immobilie, behalten aber 100 Prozent der Nutzungsrechte. Sie müssen sich weder von Ihrem Zuhause trennen noch selbst darin wohnen – ob Sie Ihre Immobilie vermieten oder selbst nutzen, bleibt Ihnen überlassen. Ein Teilverkauf macht Sie zudem flexibler: Als wirtschaftliche/r EigentümerIn genießen Sie weiterhin alle Freiheiten, Sicherheiten und Gestaltungsmöglichkeiten, Sie können auf die Entwicklungen der Immobilienpreise reagieren und genau dann verkaufen, wenn es sich für Sie besonders lohnt. Auch ein Rückkauf der Anteile durch Sie selbst oder Ihre Nachkommen ist eine Option – Ihnen stehen also alle Möglichkeiten offen.

Das Fruchtgenussrecht stellt einen der größten Vorteile beim Immobilien-Teilverkauf dar. Denn: Im Gegensatz zum Wohnrecht, das Ihnen lediglich erlaubt, bis ans Lebensende in Ihrem Zuhause zu wohnen, ermöglicht das Fruchtgenussrecht Ihnen auch, Ihre Immobilie zu vermieten und Mieteinnahmen dadurch zu generieren. Sie verkaufen also maximal 50 Prozent Ihrer Immobilie, behalten aber 100 Prozent Nutzungsrechte und bleiben wirtschaftliche/r EigentümerIn. So können Sie Ihr Zuhause selbstbestimmt und individuell nutzen und gestalten, von einer potenziellen Wertentwicklung profitieren und flexibel auf die Preisentwicklungen am Markt reagieren. Nach zum Beispiel zwei Jahren weitere Anteile verkaufen, das Haus in den Besitz zurückbringen oder die Immobilie gewinnbringend über Engel & Völkers verkaufen? Es liegt in Ihrer Hand.

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Die Berechnung eines Immobilien-Teilverkaufs

Grundlage für die Berechnung ist der Wert Ihrer Immobilie, der zu Beginn von einem/einer unabhängigen GutachterIn ermittelt wird. Ausgehend davon können Sie entscheiden, wie viele Anteile Sie verkaufen möchten und welche Summe Sie zur Erfüllung Ihrer Wünsche benötigen. Die Höhe des monatlichen Fruchtgenussentgelts basiert auf dem Wert des verkauften Anteils. Am einfachsten lässt sich die Berechnung anhand eines Beispiels erklären:

Ein Ehepaar besitzt ein Einfamilienhaus, das mittels eines Gutachtens auf einen Wert von 500.000 Euro geschätzt wird. Sie entscheiden sich für einen Teilverkauf in Höhe von 30 Prozent. Die Summe des verkauften Anteils liegt hier bei 150.000 Euro. Die monatliche Fruchtgenussgebühr beläuft sich auf 563 Euro. Da der Immobilienwert in den folgenden 4 Jahren steigt, entscheidet sich das Ehepaar dafür, weitere 15 Prozent zu verkaufen. Bereits zu diesem Zeitpunkt können die EigentümerInnen einen deutlichen Gewinn verzeichnen und von der positiven Entwicklung profitieren. Nach einigen weiteren Jahren entscheiden Sie sich vielleicht dazu, Ihre Immobilie komplett zu verkaufen. Das kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn Ihnen Ihr Eigenheim eines Tages zu groß wird, die Immobilienpreise sich weiterhin positiv entwickelt haben und Sie in eine kleinere Wohnung investieren möchten.

Beispielrechnung:

  • Verkehrswert einer Immobilie: 500.000 Euro
  • Ankauf durch Engel & Völkers LiquidHome: 30 % der Immobilie = 150.000 Euro
  • Monatliche Nutzungsgebühr: 687.50 Euro
  • Wert der Immobilie nach 10 Jahren: 609.497 Euro
  • Erlös bei Komplettverkauf durch Engel & Völkers LiquidHome: 426.648 Euro (70 %)
  • Abwicklungsvergütung: 5,5 % = 33.522 Euro
  • Zweite Auszahlung: 393.126 Euro

Nutzen Sie unseren Immobilien-Teilverkauf Beispielrechner, um eine erste Einschätzung zu erhalten:

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Sie bleiben zu 0% Eigentümer/Eigentümerin – Engel & Völkers LiquidHome wird zu 0% Teileigentümer.

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Nach dem Teilverkauf

Nach dem Teilverkauf ändert sich für Sie als TeilverkäuferIn „eigentlich“ nichts. Durch das Fruchtgenussrecht zu Ihren Gunsten können Sie Ihre Immobilie auch nach dem Teilverkauf weiterhin uneingeschränkt nutzen und sogar – zu marktüblichen Konditionen – vermieten. Für das Fruchtgenussrecht entrichten Sie als TeilverkäuferIn eine monatliche Fruchtgenussgebühr an Engel & Völkers LiquidHome.

Zu einem späteren Zeitpunkt können sich Ihre Wünsche und Lebensumstände als ImmobilieneigentümerIn verändern. Bei allen möglichen Varianten bietet der Teilverkauf die volle Flexibilität und passt sich Ihren Wünschen als TeilverkäuferIn an.

Rückkauf: Wollen zum Beispiel zu gegebener Zeit die ErbInnen des/der Teilverkäufers/Teilverkäuferin den zuvor verkauften Anteil zurückkaufen, um die Immobilie selbst zu übernehmen, so ist dies kein Problem. Es wird ein erneutes Verkehrswertgutachten erstellt, auf dessen Basis der Rückkauf jederzeit erfolgen kann. Bei einem Rückkauf durch Sie als EigentümerIn oder durch die ErbInnen gilt sogar eine reduzierte Abwicklungsvergütung.

Weiterer Teilverkauf: Kommt zu einem späteren Zeitpunkt ein erneuter Auszahlungswunsch auf, so ist auch dies möglich. Bis zu einer maximalen Beteiligung von 50 % können weitere Teilverkäufe durch Sie als EigentümerIn an Engel & Völkers LiquidHome erfolgen.

Gemeinsamer Verkauf: Selbstverständlich berücksichtigt das Modell des Teilverkaufs auch den Kundenwunsch des gemeinsamen Verkaufs, wenn Sie sich zum Beispiel altersbedingt „verkleinern“ wollen. Engel & Völkers LiquidHome übernimmt die professionelle Vermarktung Ihrer Immobilie auf Basis eines erneut gutachterlich festgestellten Verkehrswerts. Bei entsprechender Wertsteigerung wird der Verkaufserlös entsprechend der Anteilsverhältnisse zwischen Ihnen als TeilverkäuferIn und Engel & Völkers LiquidHome aufgeteilt.


Der Immobilien-Teilverkauf und seine Vorteile

Liquidität aus der Immobilie freisetzen & selbst entscheiden, wofür es genutzt wird

Zu 100 % Handhabe über die gesamte Immobilie behalten dank eingetragenes Fruchtgenussrecht

Wertsteigerung durch anfängliche Renovierungsmaßnahmen kommen zu 100 % dem Eigentümer bzw. der Eigentümerin zugute

Mehrfachverkauf zu einem späteren Zeitpunkt möglich

Alle anfallenden Gebühren sind bei einem Gesamtverkauf bereits in der Abwicklungsvergütung enthalten

Partizipation an einer künftigen positiven Wertentwicklung der Immobilie und einem damit verbundenen höheren Gesamtverkaufspreis

Kein Kostenrisiko durch unkalkulierbare vertragliche Regelungen am Ende der Partnerschaft

Vertraglich fixiertes Wiederkaufsrecht für Eigentümer/Eigentümerinnen und deren Erben und Erbinnen

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Modelle der Immobilienverrentung im Vergleich

Andere Formen der Immobilienverrentung sind schon länger auf dem Markt aktiv. Bei dem Modell der Leibrente wird die Immobilie an einen neuen Besitzer bzw. eine neue Besitzerin verkauft, aber dem/der ehemaligen EigentümerIn wird ein lebenslanges Wohnrecht erteilt, sodass er/sie wie gewohnt bis ans Lebensende in seinem Zuhause leben darf. Die Verkaufssumme wird dabei nicht als Einmalzahlung, sondern in Form von monatlichen Beträgen ausgezahlt. Der große Vorteil der Leibrente ist, dass sie mit keiner monatlichen Mietzahlung, Instandhaltungskosten und weniger Pflichten verbunden ist. Aber: Mit dem Leibrenten-Modell darf die Immobilie nicht weiterhin vermietet werden (beispielsweise wenn sich die BewohnerInnen dazu entschließen, in ein Pflegeheim zu ziehen). Die monatlichen Zahlungen hängen dabei stark vom Alter und Geschlecht ab und aus weniger Pflichten ergeben sich auch weniger Rechte. Außerdem gibt es keine Möglichkeit einen Rückkauf anzustoßen und durch den Gesamtverkauf ist demnach auch keine Partizipation an der Wertsteigerung mehr möglich.

Zum anderen gibt es den Fruchtgenuss auch als alleinstehendes Modell und somit nicht nur im Kontext eines Teilverkaufes. Das Fruchtgenussrecht, ähnlich dem Wohnrecht bei der Leibrente, erteilt dem/der EigentümerIn nicht nur ein Recht zum Bewohnen der Immobilien, sondern auch das Recht, diese zu vermieten und Mieteinnahmen daraus zu generieren. Die Auszahlung des Kaufpreises erfolgt in der Regel als Einmalzahlung. So können die EigentümerInnen ihre Immobilie gesamt verkaufen, sie aber weiterhin bewohnen. Ein klassischer Fruchtgenuss wird aber auch häufig dann eingetragen, wenn die EigentümerInnen ihre Immobilie noch zu Lebzeiten an ihre EnkelInnen vermachen, sie aber bis zum Ableben bzw. Auszug weiterhin in der Immobilie wohnen bleiben möchten. Der große Vorteil beim Fruchtgenussrecht ist, dass neues Kapital für größere Anschaffungen geschaffen wird, Sie aber trotzdem weiterhin in der Immobilie wohnen bleiben können. Außerdem kommen keine monatlichen Kosten auf Sie zu (abgesehen von Instandhaltungskosten). Doch, auch wie beim klassischen Fruchtgenussrecht ist eine Partizipation an der Wertsteigerung nicht mehr möglich. Es ist oft mit hohen Abschlägen und Instandhaltungen beim Verkaufspreis verbunden.

Fazit: Für welches Modell der Immobilienverrentung Sie sich letztlich entscheiden, hängt von Ihrer persönlichen Lebenslage und Ihren Wünschen ab. Jedes Modell kann in seiner eigenen Art zu mehr Liquidität und somit zur Verbesserung des Lebens führen. Sollten Sie Fragen haben, können Sie uns selbstverständlich jederzeit kontaktieren.

Folgend sehen Sie die drei verschiedenen Modelle im Vergleich. So können Sie auf einen Blick erkennen, welche Form der Verrentung auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

EigenschaftenLeibrenteFruchtgenussTeilverkauf
Lebenslanges Wohnrecht
Monatliche Fruchtgenussgebühr××
Zahlung der Instandhaltungskosten×
Vermietung bei Umzug×
Vererben möglich××
Rückkaufmöglichkeit××
Nutzungs- und Gestaltungsfreiheit×
Monatliche Rentenzahlungen××
Einmalige Auszahlung×
Volle Kostentransparenz
Partizipation an der Wertentwicklung××
Ankauf zum aktuellen Verkehrswert ohne Abzüge××

Für wen eignet sich der Immobilien-Teilverkauf?

Der Teilverkauf richtet sich an die Menschen, deren Großteil des Vermögens in der eigenen Immobilie eingemauert ist, sich aber nach mehr Liquidität im Alter sehnen. Daher richtet sich dieses Modell auch in erster Linie an Menschen, die im Ruhestand ihren Lebensstandard aufrechterhalten möchten oder ihre Rente aufbessern wollen. Ebenso aber auch an die Menschen, die entweder größere Renovierungen geplant haben, weil sie ihre Immobilie alters- oder klimagerecht umbauen möchten oder diejenigen, die sich gerne eine größere Reise vornehmen wollen. Doch letztlich ist es Ihre Entscheidung, wofür Sie die neu gewonnene Liquidität nutzen möchten. Hauptsache ist, dass Sie neue finanzielle Freiheit genießen können.

Der Immobilien-Teilverkauf bietet dafür ein Modell der Verrentung, welches mit viel Flexibilität und Selbstbestimmtheit verbunden ist. Beispielsweise spielt das Alter eine nebensächliche Rolle: Menschen unter 55 Jahren erhalten ein garantiertes Fruchtgenussrecht für mindestens 20 Jahre, Menschen ab 55 Jahren erhalten ein lebenslanges Fruchtgenussrecht. Sollte es Ihnen einmal nicht mehr möglich sein, aus altersbedingten Gründen in Ihrer Immobilie wohnen zu können, da Sie beispielsweise in eine kleine Wohnung oder in eine Seniorenanlage ziehen, können Sie Ihre Immobilie vermieten und die Mieteinnahmen für sich allein einnehmen.

Der Teilverkauf ist demnach für alle Menschen eine gute Lösung, die ihren Lebensabend in vollen Zügen genießen möchten – vollkommen finanziell unabhängig.

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Der richtige Partner für Ihren Immobilien-Teilverkauf

Mit Engel & Völkers LiquidHome an Ihrer Seite steht einem neuen Lebensabschnitt nichts mehr im Wege. Ob Traumreise, Wintergarten oder die Unterstützung der Enkel – Dank des freigelegten Kapitals aus Ihrer Immobilie können Sie sich Ihre langersehnten Wünsche erfüllen. Der Teilverkauf Ihrer Immobilie liegt in den Händen einer erfahrenen Marke, mit Experten und Expertinnen, denen Sie vertrauen können, welche über Immobilien-Wissen von mehr als 40 Jahren verfügen. Die jeweiligen Spezialisten und Spezialistinnen begleiten Sie persönlich vom Teilverkauf bis zum späteren eventuellen Gesamtverkauf. Immer mit dem Ziel, Sie transparent, ehrlich und auf Augenhöhe zu beraten.

Wichtige Themen rund um den Immobilien-Teilverkauf

Erfahren Sie weitere interessante Themen rund um den Immobilien-Teilverkauf.

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Der Immobilien-Teilverkauf in Österreich: Ein neues Modell der Verrentung

Die Immobilienverrentung trifft auf immer größer werdendes Interesse. Mit dem Teilverkauf gibt es nun ein weiteres Modell, das Eigentümern und Eigentümerinnen die Möglichkeit der Vermögensfreisetzung bietet.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten zum Immobilien-Teilverkauf


Ja! Engel & Völkers LiquidHome bietet Ihnen die Möglichkeit, genau den von Ihnen benötigten Betrag aus Ihrer Immobilie in Liquidität umzuwandeln. Allerdings muss der Auszahlungsbetrag mindestens 100.000 Euro betragen und darf nicht mehr als die Hälfte des Immobilienwerts ausmachen.

Bei Eigentümern und Eigentümerinnen 55+ völlig unbegrenzt! Die Laufzeit von Engel & Völkers LiquidHome richtet sich vollkommen nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Sie nutzen Ihre Immobilie genau so lange, wie Sie es möchten. Wir wollen und können auf die Nutzungsdauer keinerlei Einfluss nehmen! Bei jüngeren Eigentümern und Eigentümerinnen oder Fruchtgenussberechtigten sichert Engel & Völkers LiquidHome eine Mindestlaufzeit von 20 Jahren zu.

Ja! Engel & Völkers LiquidHome möchte Ihnen größtmögliche Flexibilität beim Teilverkauf ermöglichen. Sie oder eventuell Ihre Erben und Erbinnen können den an uns verkauften Anteil jederzeit zurückkaufen. Basis für den Kaufpreis ist dann erneut ein gutachterlich festgestellter Marktwert.

Bei dem Immobilien-Teilverkauf von Engel & Völkers LiquidHome handelt es sich nicht um einen Kredit: Sie verschulden sich also auch nicht, erhalten aber trotzdem freie Liquidität, um Ihre Wünsche zu erfüllen. Es handelt sich auch nicht um eine Leibrente: Sie sind weiterhin anteiliger Eigentümer oder anteilige Eigentümerin, Entscheidungen treffen Sie weitestgehend allein und Sie partizipieren auch zukünftig an einer möglichen Wertsteigerung Ihrer Immobilie. Im Vergleich zum Gesamtverkauf der Immobilie: Sie wohnen weiterhin in Ihren gewohnten 4 Wänden und Sie oder eventuell Ihre Erben und Erbinnen können den veräußerten Anteil darüber hinaus jederzeit zurückkaufen.

Nicht zwingend. Allerdings sollte Ihre Immobilie größtenteils abbezahlt sein, wenn Sie über einen Teilverkauf nachdenken. Ist beispielsweise nur ein kleiner Anteil eines Darlehens offen, kann dieser nach Absprache mit dem Verkaufspreis verrechnet werden – gerne beraten wir Sie hier persönlich und individuell.

Weitere Fragen und Antworten
Der Haupteingang, zu dem Engel & Völkers Bürogebäude in der Hafencity.

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Wenn Sie neugierig geworden sind und mehr Informationen über das Teilverkaufsmodell von Engel & Völkers LiquidHome erhalten möchten, können Sie uns ganz einfach kontaktieren.

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