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Häufige Fragen und Antworten

1. Allgemein zum Teilverkauf

Nachdem Ihre Immobilie mittels eines Gutachtens bewertet wird, unterbreitet Engel & Völkers LiquidHome Ihnen ein Angebot zum Teilankauf. Für den Fall, dass Sie mit den angebotenen Konditionen einverstanden sind, wird Ihr Kundenberater bzw. Ihre Kundenberaterin von Engel & Völkers LiquidHome das Vertragswerk mit Ihnen abstimmen und ihnen mit ausreichend Vorlauf zukommen lassen. Vor der Beurkundung wird der Notar oder die Notarin Ihnen das komplette Vertragswerk mit ausreichend Vorlauf zukommen lassen. Sie haben dann selbstverständlich die Möglichkeit, dieses in Ruhe zu prüfen und hierfür ggf. auch eine (auf eigene Kosten) rechtliche und steuerliche Beratung heranzuziehen. Das Vertragswerk können Sie auch kostenfrei mit unserer Anwaltskanzlei besprechen und offene Fragen erläutern. Nach der Unterzeichnung wird der Kaufvertrag bei einem Notariat Ihrer Wahl beglaubigt und unsere Anwaltskanzlei mit der Abwicklung beauftragt. Diese holt etwaig erforderliche Verzichts- und Genehmigungserklärungen ein und stellt die Anträge an das Grundbuchamt auf Eintragung der Auflassungsvormerkung und der Grundschuld zur Finanzierung der Kaufpreiszahlung, sowie, nach erfolgter Kaufpreiszahlung, auf Eigentumsumschreibung am erworbenen Miteigentumsanteil durch die EV LiquidHome Beteiligungen GmbH & Co. KG und Eintragung des Fruchtgenussrechts zu Ihren Gunsten.

Ja, Sie können jederzeit Ihren verkauften Anteil zurück erwerben. Die Preisfindung erfolgt nach demselben Mechanismus wie für den Ankauf durch Engel & Völkers LiquidHome. Wünschen Sie einen Rückkauf, wird Engel & Völkers LiquidHome einen zertifizierten und neutralen Gutachter beauftragen. Auf Basis des neuen Gutachtens. können Sie den Anteil zurückkaufen, mindestens aber zu demjenigen Kaufpreis zuzüglich Nebenkosten, den Engel & Völkers LiquidHome gezahlt hat. Vertraglich wird bei einem Rückkauf (ob an Sie oder an Ihre Erben) eine Abwicklungsvergütung i.H.v. 3% inkl. 19% Umsatzsteuer auf den Immobilienwert fällig. Bei einem Verkauf an Dritte wird eine Abwicklungsvergütung i.H.v. 5,5% inkl. 19% Umsatzsteuer auf den Immobilienwert fällig. Diese Abwicklungsvergütung enthält bereits den Verkäuferanteil der Maklercourtage.

Die Vollmacht ermöglicht Engel & Völkers, in Ihrem Namen zu handeln, jedoch nur unter der Bedingung, dass Sie aus praktischen oder gesundheitlichen Gründen nicht persönlich am Verkaufsprozess teilnehmen können. Dies gewährleistet, dass ein Verkauf ohne Ihre direkte Beteiligung nur in Ausnahmefällen stattfindet, und fördert eine partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Verkaufsfall.

Da Sie weiterhin der wirtschaftliche Eigentümer der Immobilie sind und zu 100 % die Entscheidungshoheit behalten, übernehmen Sie auch weiterhin jegliche laufende Kosten.

Beim Immobilien-Teilverkauf können verschiedene Szenarien eintreten. Es ist möglich, dass der Wert der Immobilie nach Abschluss der Teilverkaufsvereinbarung sinkt oder nahezu gleich bleibt. Die erwartete Wertsteigerung tritt dann gar nicht oder nicht in Höhe der entstandenen Ankaufsnebenkosten ein. Im Fall eines Verkaufs der Immobilie reduzieren die Ankaufsnebenkosten von Engel & Völkers LiquidHome den Anteil des Teilverkäufers am Verkaufserlös. Diese Regelung ist insbesondere deshalb erforderlich, weil Engel & Völkers LiquidHome den Verkaufszeitpunkt grundsätzlich nicht bestimmen kann, sondern dem Teilverkäufer diese Entscheidung überlässt. So kann es dazu kommen, dass die Preise zum Zeitpunkt des Vollverkaufs vergleichsweise niedrig sind.

Grundsätzlich ist das Ziel von Engel & Völkers, seinen Kunden in allen Lebenslagen „rund um die Immobilie“ als Dienstleister zur Seite zu stehen. Insbesondere bei der Ansprache von potenziellen Verkäufern ist immer wieder das Thema aufgekommen, dass der Eigentümer eigentlich gar nicht verkaufen möchte, aber dennoch Liquidität benötigt. Diese Lücke will Engel & Völkers LiquidHome schließen.

Ein Teilverkauf ist ab 100.000 Euro Ankaufswert bzw. einem Marktwert der Immobilie ab 200.000 Euro möglich. Insofern hängt es i.d.R. vom Wert der Immobilie ab. Bei einer Immobilie mit einem Wert von 500.000 Euro wäre das ein Anteil von 20%. Die Obergrenze beim Ankauf ist auf 50% der Immobilie beschränkt, im Wert in Euro aber grundsätzlich offen.

Der wesentliche und aus Sicht von Engel & Völkers LiquidHome auch wichtigste Unterschied liegt darin, dass im Gegensatz zu den Angeboten der Mitbewerber, kein kompletter Eigentumswechsel stattfindet. Die Immobilie bleibt zu mindestens 50% in Ihrem Eigentum. Außerdem kann nur beim Teilverkauf der Auszahlungsbetrag frei gewählt werden. Insgesamt bestehen beim Teilverkauf eine große Flexibilität und Selbstbestimmtheit. Ein weiterer Unterschied zu den anderen Modellen ist, dass keine Abschläge bei der Bewertung vorgenommen werden. Der Ankauf findet immer zum Verkehrswert statt. Engel & Völkers LiquidHome zeichnet sich durch eine kundenfreundliche Flexibilität und absolute Transparenz aus, die so nur beim Teilverkaufsmodel zu finden ist.

Bei dem Immobilien-Teilverkauf von Engel & Völkers LiquidHome handelt es sich nicht um einen Kredit, den ältere Menschen in der Regel nur dann erhalten, wenn sie genügend Finanzleistung mitbringen. Der Immobilieneigentümer verschuldet sich beim Teilverkauf seines Hauses also nicht, sondern erhält mehr Liquidität und zusätzliche finanzielle Mittel, um seine Wünsche zu erfüllen. Im Gegensatz zur Leibrente oder dem Fruchtgenuss ist der Kunde auch weiterhin anteiliger Eigentümer und auch zukünftig an einer möglichen Wertsteigerung seiner Immobilie beteiligt. Beim vollständigen Verkauf der Immobilie müsste er ausziehen, beim Teilverkauf kann er aber weiterhin in seinem Zuhause wohnen bleiben und zahlt lediglich ein monatliches Fruchtgenussentgelt . Zudem kann der Kunde - oder später seine Erben - den veräußerten Anteil jederzeit zurückkaufen.

2. Gutachter

Grundsätzlich ist es wichtig, dass der Gutachter neutral und zertifiziert ist und nach gültigen Branchenstandards arbeitet. Sollten Sie einen eigenen Gutachter bevorzugen, so nimmt Engel & Völkers LiquidHome gern Kontakt zu diesem auf, um zu prüfen, ob diese Standards und der Umfang des Gutachtens ausreichend sind.

Das ist kein Problem. Ihre endgültige Entscheidung zum Verkauf können und sollen Sie erst treffen, wenn Ihnen das Angebot von Engel & Völkers LiquidHome vorliegt. Für dieses Angebot benötigt Engel & Völkers LiquidHome den gutachterlich festgestellten Marktwert. Nur wenn Ihnen dieser Wert zusagt, werden die weiteren Schritte umgesetzt. Die Kosten des Gutachters werden von Engel & Völkers LiquidHome getragen, auch wenn Sie sich gegen einen Teilverkauf entscheiden.

3. Notar und Notarkosten

Es ist üblich, dass bei Immobilienkäufen der Käufer den Notar bestimmt. Für die Teilverkaufsvereinbarung bietet es sich an, diese immer bei einem erfahrenen und mit dem Vertragswerk vertrauten Notar beurkunden zu lassen. Engel & Völkers LiquidHome arbeitet hierzu mit ausgewählten Notariaten zusammen, von deren Servicequalität Engel & Völkers LiquidHome aufgrund zahlreicher Beurkundungen überzeugt ist. Wir raten daher zu einer Beurkundung bei diesem Notar. Sehr gern nennen wir Ihnen das zu Ihnen nächstgelegene Notariat für die Beurkundung.

Wenn der Gesamtverkauf der Immobilie keine Option ist, man weiterhin Eigentümer bleiben und über Renovierungen selbst entscheiden möchte, bietet der Teilverkauf der Immobilie die optimale Lösung. Dabei wird der aktuelle Marktpreis von einem unabhängigen Gutachter ermittelt dessen Kosten Engel & Völkers LiquidHome trägt – und nicht, wie bei anderen Modellen der Immobilienverrentung die statistische Lebenserwartung bei der Berechnung miteinbezogen. Der Teilverkauf ist damit deutlich transparenter und durch die Flexibilität des Modells auch selbstbestimmter. Die monatliche Nutzungsgebühr entspricht dabei einer Mietrendite für den verkauften Teil des Hauses und ist somit abhängig von der Höhe des Teilverkaufs. Während Engel & Völkers LiquidHome die Kosten für Gutachter und Notar bezahlt, trägt der Eigentümer – der die Immobilie auch weiterhin allein nutzt – die Instandhaltungskosten. Zusätzlich profitiert der Eigentümer im Gegensatz zu den anderen Modellen auch weiterhin von der Wertsteigerung seines Hauses.

Alle Kosten für den Teilverkauf (einschließlich der anfallenden Grunderwerbssteuer) werden von Engel & Völkers LiquidHome getragen.

Die Terminierung der Beurkundung erfolgt durch Engel & Völkers LiquidHome auf Basis Ihrer Verfügbarkeit. Damit Sie ausreichend Zeit zur Durchsicht des Vertragswerkes und ggf. Einbeziehung externer Berater haben, findet der Notartermin frühestens 14 Tage nach dem Zeitpunkt statt, zu dem Sie die Vertragsunterlagen erhalten haben.

Im Notartermin werden alle Verträge vorgelesen und es besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Vor diesem Hintergrund planen Sie bitte ca. 1 ½ - 2 Stunden für den Notartermin ein.

Damit Sie sich bei dem Notartermin ausweisen können, ist ein gültiges Ausweisdokument, also Personalausweis oder Reisepass, zum Notartermin mitzubringen.

4. Fruchtgenussrecht

Das Fruchtgenussentgelt wird für die Bestellung des Nießbrauchs auf den von Engel & Völkers LiquidHome erworbenen Anteil erhoben. Dafür sind Sie im Gegenzug ausschließlicher und alleiniger Nutzer und Nutznießer der Immobilie und des Grundstückes.

Die Höhe der Nutzungsgebühr ist primär abhängig von der Höhe der Wunschauszahlungssumme.

Die Zahlung der Nutzungsgebühr ist ein wichtiger Bestandteil des Vertrages. Da auch Engel & Völkers LiquidHome für die Refinanzierung der Ankäufe ihre Verpflichtungen erfüllen muss, wird bei einem Verzug der Zahlungen von mehr als 7,5 Monaten das Fruchtgenussrecht gekündigt und die Immobilie anschließend gemeinsam verkauft.

5. Teilverkauf und Erbschaft

Ja, die Erben können den Anteil bevorrechtigt zurückkaufen. Die Preisfindung ist analog zum Ankauf durch Engel & Völkers LiquidHome. Erneut würde Engel & Völkers LiquidHome einen zertifizierten und neutralen Gutachter beauftragen. Auf Basis des neuen Gutachtens können die Erben den Anteil zurückkaufen. Vertraglich wird bei einem Verkauf an Ihre Erben eine Abwicklungsvergütung i.H.v. 3% inkl. 19% Umsatzsteuer auf den Immobilienwert fällig.

Der Anteil, der sich in Ihrem Besitz befindet, kann auch weiterhin an Ihre Angehörigen vererbt werden. Ihre Erben können entscheiden, ob ein Gesamtverkauf der Immobilie angestoßen werden soll oder ob sie den Anteil von Engel & Völkers LiquidHome zurückkaufen möchten.

Ja, auch Ihre Erben können als Fruchtgenussberechtigte eingetragen werden. Bitte beachten Sie die vertraglich festgelegten Regelungen bei Personen unter 55 Jahren.

Ja, das Fruchtgenussrecht gilt selbstverständlich für beide Ehepartner. Erst wenn beide Ehepartner verstorben sind, erlischt das Fruchtgenussrecht automatisch.

6. Sonstiges

Das Modell des Teilverkaufs basiert auf der Annahme, dass sich der Wert der Immobilie, in die Engel & Völkers LiquidHome investiert, im Laufe der Jahre steigert. So kann die Immobilie durch den Rückkauf des veräußerten Anteils zum aktuellen Marktwert zurückerworben werden. Doch von der Wertsteigerung profitiert nicht nur das Unternehmen, sondern natürlich auch der Eigentümer selbst. Denn entscheidet er oder dessen Erben sich zusammen mit Engel & Völkers LiquidHome für den Gesamtverkauf des Hauses, partizipiert er bzw. seine Erben genauso wie Engel & Völkers LiquidHome an der Wertsteigerung der Immobilie.

Nein. Das im Grundbuch eingetragene, entgeltlich gewährte Fruchtgenussrecht sichert Sie vollständig gegen alle erdenklichen Risiken des Miteigentümers ab.

Sie sind der "wirtschaftliche Eigentümer" der Immobilie und nutzen diese zu 100%. Daher können Sie auch allein entscheiden, wie und welche Renovierungs-, Sanierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen Sie durchführen. Die Kosten werden dementsprechend durch Sie getragen.

Sofern Sie zu Beginn der Partnerschaft wertsteigernde Investitionen umsetzen, wird Ihnen dieses bei der Berechnung der Eigentumsanteile entsprechend zugeordnet, sodass die Investition auch im Verkaufsfall ausschließlich Ihnen zu Gute kommt.

Sie haben ja bereits eine Wohngebäudeversicherung. Diese hat weiter Bestand und wird auch zukünftig von Ihnen getragen.

Nicht zwingend. Allerdings sollte Ihre Immobilie größtenteils abbezahlt sein, wenn Sie über einen Teilverkauf nachdenken. Ist beispielsweise nur ein kleiner Anteil eines Darlehens offen, kann dieser nach Absprache mit dem Verkaufspreis verrechnet werden – gerne beraten wir Sie hier persönlich und individuell.

Der Immobilien-Teilverkauf ist eine noch junge Branche. Um mehr Transparenz sowie faire und verständliche Regelungen zu schaffen, wurde der Code of Conduct von den Anbietern des Immobilien-Teilverkaufs ins Leben gerufen. Lesen Sie hier, zu welchen Standards Engel & Völkers LiquidHome sich verpflichtet hat.

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