Eine Anschlussfinanzierung ist ein neues Darlehen, das Immobilienbesitzer aufnehmen, wenn die Zinsbindungsfrist ihres ursprünglichen Kredits endet, um die verbleibende Restschuld zu refinanzieren.
Die Immobilienertragsteuer auf Immobilien ist für zahlreiche Investitionsentscheidungen rund um Immobilien entscheidend. Allen Fakten zur Immobilienertragsteuer bei Häusern und der Immobilienertragsteuerfrist bei Grundstücken zusammengefasst:
Die Immobilienertragsteuer greift bei Immobilienverkäufen in Deutschland im Regelfall innerhalb einer Immobilienertragsteuerfrist von zehn Jahren. Die Immobilienertragsteuer für Grundstücke und Immobilien wird auf Gewinne aus dem Verkauf der Objekte, welche innerhalb dieser Frist erzielt wurden, berechnet. Ein Verkauf zu einem späteren Zeitpunkt kann je nach Konstellation dazu führen, dass sich die Immobilienertragsteuer umgehen lässt.
Die Immobilienertragsteuer entfällt bei Eigennutzung, wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst genutzt wurde. Das bedeutet, dass kein Steueranspruch auf den erzielten Gewinn aus dem Verkauf der Immobilie entsteht, unabhängig davon, wie lange die Immobilie insgesamt im Besitz war.
Unter anderem kann die zehnjährige Immobilienertragsteuerfrist auf fünf Jahre verkürzt werden. Dies ist der Fall, wenn die Immobilie im Jahr vor dem Verkauf und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.
Die Höhe der Immobilienertragsteuer für Privatpersonen kann durch einen Steuerfreibetrag innerhalb der Immobilienertragsteuerfrist für Immobilien reduziert werden. Dieser Freibetrag liegt aktuell bei 600 Euro pro Jahr für Ledige und 1.200 Euro pro Jahr für Verheiratete.
Mit einer geschickten Gestaltung von Kaufverträgen kann die Höhe der Immobilienertragsteuer der Immobilie minimiert werden.
Wenn die Immobilienertragsteuer beim Immobilienverkauf nicht ordnungsgemäß angegeben und bezahlt wird, können verschiedene Strafen und Bußgelder drohen. Die genaue Höhe und Art der Strafen hängen von verschiedenen Faktoren wie dem Grad der Fahrlässigkeit oder Vorsatz, der Höhe des hinterzogenen Betrags und den individuellen Umständen des Falles ab. Allgemein können folgende Sanktionen auftreten:
Die Höhe des zu entrichtende Betrages lässt sich mit einem Immobilienertragsteuerrechner ermitteln. Die Berechnung der Immobilienertragsteuer erfolgt mit den folgenden Parametern:
Die Immobilienertragsteuer beim Verkauf eines Hauses hängt davon ab, wie viel Gewinn man beim Verkauf innerhalb einer bestimmten Zeit (der Immobilienertragsteuerfrist) macht. Dieser Gewinn wird berechnet, indem man vom Verkaufspreis des Hauses (plus Abschreibung und Nebenkosten des Verkaufs) den ursprünglichen Kaufpreis (plus Nebenkosten des Kaufs und alle Ausgaben für Verbesserungen am Haus) abzieht.
Bei der Immobilienertragsteuer für Immobilien werden Ausgaben für Renovierungen berücksichtigt. Wenn diese Renovierungen in den ersten drei Jahren nach dem Kauf der Immobilie gemacht werden, gelten sie als zusätzliche Kaufkosten.
Für die Berechnung der Immobilienertragsteuer auf eine Immobilie ist auch der persönliche Steuersatz wichtig. Das folgende Beispiel zeigt, wie hoch die Steuer ausfällt und wie sie berechnet wird:
Demnach ergibt sich folgende Berechnung:
Verkaufspreis + Nebenkostenverkauf - Kaufpreis - Kaufnebenkosten - Aufwendungen für Renovierungen.
Die Immobilienertragsteuer beim Immobilienverkauf = 585.000 Euro - 423.000 Euro = 162.000 Euro * 40 % Steuersatz = 64.800 Euro.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Rückabwicklung der AfA dazu führen kann, dass trotz eines Verkaufserlöses unter dem ursprünglich gezahlten Kaufpreis ein steuerpflichtiger Gewinn entsteht. Dieser Verlust mindert nicht das aktuelle Einkommen, bietet jedoch die Option eines Verlustvortrags. Das bedeutet, wenn in den kommenden Jahren eine weitere Immobilie innerhalb der Immobilienertragsteuerfrist mit Gewinn veräußert werden, kann der zuvor entstandene Verlust mit diesem Gewinn verrechnet werden. Infolgedessen reduziert sich die Höhe der zu zahlenden Steuer.
Sind seit dem Kauf der Immobilie zehn Jahre vergangen, muss beim Immobilienverkauf keine Immobilienertragsteuer gezahlt werden.
Findet der Verkauf der Immobilie aber innerhalb dieser Zehnjahresfrist statt, wird die Immobilienertragsteuer fällig. Diese Regel soll verhindern, dass Leute schnell Immobilien kaufen und verkaufen, um Profit zu machen. Die zehnjährige Frist beginnt am Tag nach dem Kaufvertrag und endet zehn Jahre später.
Beispiel: Bei einem Kauf am 18. Juli 2023 entsteht eine Steuerpflicht bei einem Verkauf vor dem 19. Juli 2033.
Wird das Haus oder die Wohnung selbst bewohnt, entfällt die Immobilienertragsteuer, sofern im Verkaufsjahr und in den beiden vorherigen Jahren dort gewohnt wurde. Auch teilweise Jahre werden berücksichtigt. Beispielsweise führt ein Einzug im November 2021 und ein Verkauf im Januar 2023 nicht zur Steuerpflicht. Es muss nachgewiesen werden, dass in der Immobilie gewohnt wurde, zum Beispiel durch eine Bestätigung vom Einwohnermeldeamt. Dies ermöglicht die Vermeidung der Immobilienertragsteuer.
Bei geerbten Immobilien in Deutschland ist die Lage mit der Immobilienertragsteuer etwas anders. Normalerweise fällt für ein geerbtes Haus keine Immobilienertragsteuer an, weil man es durch Erbschaft bekommt. Aber es gibt eine zehnjährige Immobilienertragsteuerfrist, die man beachten muss. Diese Frist beginnt nicht mit dem Erbfall, sondern mit dem ursprünglichen Kaufdatum durch den Verstorbenen (Erblasser). Wenn der Erblasser das Haus vor mehr als zehn Jahren gekauft hat, muss der Erbe keine Immobilienertragsteuer zahlen, wenn er das Haus verkauft.
Es gibt auch eine Ausnahme: Wenn der Erbe das Haus selbst für mindestens drei Jahre nutzt, fällt auch innerhalb der zehn Jahre keine Immobilienertragsteuer an. Dies gilt auch für unbebaute Grundstücke, die geerbt und verkauft werden.
Zusammengefasst, bei geerbten Immobilien entfällt die Immobilienertragsteuer, wenn der Erblasser das Haus vor über zehn Jahren gekauft hat oder wenn der Erbe es für mindestens drei Jahre selbst genutzt hat. Sonst könnte bei einem Verkauf innerhalb der zehnjährigen Frist Immobilienertragsteuer anfallen.
Für Deutsche, die im Ausland Immobilien kaufen, gelten die Regelungen des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens. Diese Abkommen regeln, in welchem Land Steuern zu zahlen sind.
Gewerbliche Verkäufer müssen Immobilienertragsteuer zahlen. Als gewerblich gilt man, wenn man regelmäßig Immobilien verkauft (in der Regel ab drei Verkäufen pro Jahr) und dabei Gewinn erzielen will.
Die Immobilienertragsteuer gilt für Immobilien, die innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkauft werden.
Keine Immobilienertragsteuer fällt an, wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst genutzt wurde.
Für geerbte Immobilien beginnt die zehnjährige Frist ab dem Kaufdatum des Erblassers. Keine Steuer fällt an, wenn der Erbe die Immobilie selbst für mindestens drei Jahre nutzt oder wenn seit dem Kauf durch den Erblasser mehr als zehn Jahre vergangen sind.
Ein Gewinn bis zu 600 Euro pro Jahr aus privaten Veräußerungsgeschäften, einschließlich des Immobilienverkaufs, ist steuerfrei.
Wenn die Immobilie ohne Gewinn verkauft wird, fällt keine Immobilienertragsteuer an.
Beim Teilverkauf einer Immobilie verkauft der Eigentümer einen Teil (bis zu 50 %) seines Hauses oder seiner Wohnung. Der Käufer wird dann Miteigentümer, hat aber kein Nutzungs- oder Veränderungsrecht. Oft wird im Grundbuch ein Fruchtgenussrecht eingetragen, der den Verkäufer schützt, falls der Käufer insolvent wird. Beide, Verkäufer und Käufer, stehen dann als Eigentümer im Grundbuch.
Auch beim Teilverkauf kann Immobilienertragsteuer anfallen, genau wie beim kompletten Hausverkauf. Die wichtige Regel ist hier die Immobilienertragsteuerfrist: Wenn die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf teilweise verkauft wird, kann Steuer anfallen. Wenn der Verkäufer das Haus im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst genutzt hat, fällt keine Immobilienertragsteuer an. Bei Teilverkäufen gelten die gleichen Regeln zur Berechnung der Immobilienertragsteuerfrist und des Immobilienertragsteuergewinns wie bei einem vollständigen Verkauf.
Es gibt verschiedene Wege, wie Verkäufer die Höhe der Immobilienertragsteuer beim Verkauf einer Immobilie senken können:
Diese Methoden helfen, den zu versteuernden Gewinn zu reduzieren und somit die Immobilienertragsteuer zu verringern.
Veräußerungskosten sind Ausgaben, die beim Verkauf einer Immobilie anfallen. Hier einige Beispiele:
Diese Kosten werden vom Verkaufserlös abgezogen, um den Gewinn zu ermitteln, der für die Immobilienertragsteuer relevant ist.
Man kann die Immobilienertragsteuer für eine Immobilie reduzieren, indem man Verluste aus einem Immobilienverkauf mit Gewinnen aus anderen Verkäufen verrechnet.
Kurz gesagt, Verluste aus Immobilienverkäufen lassen sich nutzen, um die Immobilienertragsteuer zu reduzieren, indem man sie mit Gewinnen aus anderen Jahren verrechnet.
Fazit
Die Immobilienertragsteuer bei Immobilien in Deutschland ist ein wichtiger Aspekt bei Immobilieninvestitionen, wobei sie in der Regel bei Verkäufen innerhalb einer zehnjährigen Frist nach dem Kauf anfällt. Ausnahmen bestehen bei Eigennutzung oder Erbschaften, und die Steuerhöhe hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Verkäufer können die Steuerlast durch verschiedene Methoden, wie die Berücksichtigung von Vorfälligkeitsentschädigungen, Renovierungskosten und Abschreibungen, sowie durch Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen reduzieren. Wichtig ist auch das Wissen um Veräußerungskosten und die Möglichkeit, Einspruch gegen die Steuererklärung einzulegen, was strategische Planung und Kenntnis der Steuergesetze erfordert.
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