Sie können Ihre Immobilie zu Lebzeiten veräußern oder vererben und dennoch selbst bis an Ihr Lebensende darin wohnen. Hierfür bietet sich die Option des lebenslangen Wohnrechts an. Diese Vereinbarung ermöglicht es Ihnen, Ihre vertraute Umgebung zu bewahren und gleichzeitig erbrechtliche Ansprüche frühzeitig zu regeln. Im folgenden Beitrag erfahren Sie mehr darüber, in welchen Situationen das lebenslange Wohnrecht sinnvoll ist und wie es unkompliziert vereinbart werden kann.
Das lebenslange Wohnrecht gewährt einer Person das Recht, lebenslang in einer bestimmten Immobilie zu wohnen, auch wenn die Person nicht der Eigentümer ist. Dieses Recht kann durch einen notariellen Vertrag oder testamentarische Verfügung entstehen und beinhaltet spezifische Rechte und Pflichten für den Wohnberechtigten. Es bleibt bestehen, bis bestimmte Bedingungen eintreten, wie der Tod des Wohnberechtigten oder die Aufhebung des Wohnrechts durch vertragliche Vereinbarungen.
Die rechtliche Wirksamkeit eines lebenslangen Wohnrechts tritt nach einer notariellen Beurkundung in Kraft. Die entstehenden Kosten richten sich nach dem Wert des Wohnungsrechts und den Gebührenordnungen für Notare. Für eine umfassende Absicherung empfiehlt sich die Eintragung ins Grundbuch. Dadurch können Sie Ihr Wohnrecht auch bei einem Immobilienverkauf behalten und sind im Falle von eventuellen Auseinandersetzungen mit dem neuen Eigentümer gut geschützt. Es ist ratsam, einen solchen Vertrag von einem Rechtsanwalt anfertigen zu lassen, da der Notar vor allem dafür zuständig ist, Ihren Vertrag rechtsgültig zu machen.
Beim Hausverkauf mit Wohnrecht werden sämtliche Rechte und Pflichten laut §1093 BGB vertraglich festgehalten und notariell beglaubigt.
Das lebenslange Wohnrecht gilt für die Person oder Personen, denen es ausdrücklich gewährt wurde. In der Regel wird das Wohnrecht durch eine vertragliche Vereinbarung oder testamentarische Verfügung festgelegt. Die Berechtigten können entweder Eigentümer der Immobilie sein, denen das Wohnrecht zugeordnet wird, oder es kann einer anderen Person zugestanden werden, unabhängig vom Eigentum an der Immobilie.
Ein lebenslanges Wohnrecht kann in Betracht gezogen werden, wenn ältere Personen finanzielle Sicherheit suchen, während sie in ihrer eigenen Immobilie leben. Es kann auch für Familienmitglieder interessant sein, um das Wohnrecht für pflegebedürftige Angehörige sicherzustellen, da es ihnen erlaubt, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben.
Ein Wohnberechtigter muss keine Miete zahlen. Die Mietkosten, die er dadurch spart, stellen jedoch einen Geldwert dar, der vom Verkaufswert abgezogen und vom Finanzamt versteuert werden muss.
Die Höhe wird ermittelt, indem die fiktive Jahreskaltmiete mit dem Kapitalwert multipliziert wird – vereinfacht gesagt beschreibt letzteres die zu erwartende Lebens- und Wohndauer des Berechtigten, die sich anhand von Alter und Geschlecht schätzen lässt.
Beispiel 1: Laut offizieller Liste des Bundesfinanzministeriums liegt der Kapitalwert einer 70-jährigen Frau bei 11,171. Bei einer jährlichen Kaltmiete von 7.000 Euro beliefe sich der Wert des Wohnrechtes also auf 78.197 Euro.
Beispiel 2: Der Kapitalwert eines 70-jährigen Mannes liegt bei 10,040. Bei einer fiktiven Jahreskaltmiete von 7.000 Euro beläuft sich die Höhe des Wohnrechtes auf 70.280 Euro.
Beim Hausverkauf mit Wohnrecht wird die Höhe des Wohnrechtes, die wir oben beispielhaft berechnet haben, vom Wert der Immobilie abgezogen. Bei einer Eigentumswohnung mit einem Wert von 300.000 Euro würde sich also in Beispiel 1 ein Verkaufspreis von 221.803 Euro und in Beispiel 2 ein Verkaufspreis in Höhe von 229.720 Euro ergeben. Je höher das Alter des Verkäufers ist, desto niedriger fällt der Wert für das Wohnrecht aus. Außerdem haben Frauen eine höhere Lebenserwartung und somit einen höheren Kapitalwert.
Für Senioren kann das lebenslange Wohnrecht zunehmend problematisch sein, da es die Vermietung der Immobilie ausschließt. In Situationen wie dem Wunsch nach Veränderung oder altersbedingten Umzügen können fehlende Mieteinnahmen die Finanzierung neuer Lebenssituationen erschweren. Als zukunftssichere Alternative bietet sich das Fruchtgenussrecht an, da es nicht nur das Bewohnen, sondern auch Vermieten ermöglicht, was finanzielle Flexibilität und Unterstützung bei Veränderungen im Alter bietet.
Das Wohnrecht ist eine rechtliche Vereinbarung, die es einer Person erlaubt, in einer bestimmten Immobilie zu wohnen, ohne jedoch Eigentümer zu sein. Dieses Recht kann lebenslang oder zeitlich begrenzt sein und regelt die Nutzung der Räumlichkeiten sowie damit verbundene Rechte und Pflichten.
Im Unterschied dazu umfasst das Fruchtgenussrecht nicht nur das Wohnrecht, sondern gestattet dem Berechtigten, die Immobilie zu vermieten und die Erträge daraus zu nutzen. Das Fruchtgenussrecht gewährt somit erweiterte Nutzungsrechte im Vergleich zum reinen Wohnrecht.
Der Immobilien-Teilverkauf mit Fruchtgenussrecht ist eine innovative Lösung, die sowohl Verkäufern als auch Käufern einzigartige Vorteile bietet. Bei einem Teilverkauf wird ein Teil der Immobilie veräußert, während der Teilverkäufer gleichzeitig das Fruchtgenussrecht für die gesamte Immobilie behält. Dieses Recht ermöglicht es dem Verkäufer, weiterhin in der Immobilie zu leben oder bestimmte Erträge daraus zu ziehen.
Der Teilverkauf mit Fruchtgenussrecht bietet somit eine innovative Möglichkeit, die Interessen von Verkäufern und Käufern zu vereinen, indem er finanzielle Flexibilität mit klaren Regelungen für die Nutzung der Immobilie kombiniert.
Das Wohnrecht gewährt das Recht auf lebenslanges Wohnen in einer Immobilie, ohne dabei Eigentümer zu sein. Es ist besonders geeignet für Menschen, die ihre Lebenszeit in ihrer vertrauten Umgebung verbringen möchten, ohne die Verantwortung des Eigentums zu tragen. Das Wohnrecht ermöglicht jedoch nicht, Erträge aus der Immobilie zu schöpfen, zum Beispiel in Form von Mieteinnahmen.
Dies ist ein bedeutender Vorteil des Fruchtgenussrechtes, denn es beinhaltet nicht nur das Wohnrecht, sondern auch das Recht, die Einnahmen aus der Immobilie zu nutzen. Insgesamt sollte die Entscheidung zwischen Fruchtgenuss und Wohnrecht sorgfältig unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände und finanziellen Ziele getroffen werden.
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